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Mittwoch, 8. Mai 2019

Grundgesetzkuchen

Zu meiner Grundgesetzwanderung mache ich bekanntlich ab und zu Begleitaktionen und von einer gescheiterten will ich hier zumindest Bericht erstatten.
Meine Idee bestand darin, dem Bundestagspräsidium am 23. Mai, dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes, einen Kuchen zu schicken. Ich dachte dabei an einen Rührkuchen mit Schokolade (schwarz), Kirschen (rot) und Nüssen (gold) und einer Aufschrift: "70 Jahre Grundgesetz".

Mit dem Kuchen wollte ich einen Brief an das Präsisium schicken, mit folgendem Wortlaut:


Deutscher Bundestag                                                                Köln/Berlin 23. Mai 2019
Bundestagspräsidium
Dr. Wolfgang Schäuble
Platz der Republik 1

11011 Berlin


Sehr geehrter Präsident des Bundestages Herr Dr. Schäuble, sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Bundestages,

zum siebzigsten Jahrestag der Inkrafttretung des Grundgesetzes in der alten Bundesrepublik möchte ich Ihnen, in Ihrer stellvertretenden Funktion für die bundesdeutsche Bevölkerung als Souverän der Bundesrepublik Deutschland, mit diesem Schreiben und dem Kuchen herzlich gratulieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie (weiterhin) alles dafür tun, dass das Grundgesetz auch in den kommenden Jahrzehnten Grundlage der politischen und gesellschaftlichen Verfassung Deutschlands darstellt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, uns (als Einwohner und Bürger*innen Deutschlands) und dem Grundgesetz für die Zukunft alles Gute.

Für heute wünsche Ihnen angenehme Feierlichkeiten und lassen Sie sich den Kuchen schmecken!


mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Peters




Da ich am 23.5. aller Wahrscheinlichkeit nach in Görlitz sein werde, war ausgeschlossen, Kuchen und Brief selbst am Bundestag abzugeben. Deshalb habe ich mit der Hilfe von Berliner Freunden nach einer Bäckerei gesucht, die den Kuchen backen und anliefern würde. Das hat sich als sehr viel schwieriger herausgestellt als ich erwartet hatte. Mehrere Bäckereien wollten oder konnten das nicht machen und nur durch die hartnäckige Suche von zwei Freunden noch aus gemeinsamen Kölner Tagen bin ich auf einen Konditor gestoßen, der sich bereit und in der Lage fühlte, die Aktion durchzuführen. (kuchen-macht-glücklich.de) Er wollte aber zuerst abklären, ob er den Kuchen am Bundestag loswerden würde und hat im Bundespräsidialamt, das offenbar für den Bundestagspräsidenten zuständig ist, nachgefragt wie das Procedere sein würde. Als Antwort erhielt er eine Absage. Aus Sicherheitsgründen würde der Kuchen so lange durchleuchtet bis er trocken und nicht mehr essbar wäre. Das Bundestagspräsidium würde davon also nichts abbekommen. (Früher gab es für solche Situationen Vorschmecker, wäre doch vielleicht ein ganz netter Studentenjob.....)
Das Scheitern des Versuches, den Kuchen zu schenken, ist jedenfalls ein interessanter Kommentar zu meiner Idee, auf einer wenn auch nur fingiert persönlichen Ebene mit dem Bundestag in Verbindung zu treten und zeigt, dass der Kontakt zwischen hohen Repräsentanten und Repräsentierten gar nicht so einfach ist.

Jetzt gebe ich schweren Herzens die Aktion auf. Kein Kuchen für den Bundestag!

3 Kommentare:

  1. Das ist eine etwas enttäuschende aber gut erzählte und von daher gute Geschichte, finde ich!
    Wir essen den Kuchen dann selber in Görlitz, gell?

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  2. Oh ja, das machen wir. Ein Gäbelchen für Dr. Schäuble, ein Gäbelchen für ... usw.

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  3. Verständlich und unverständlich. Die notwendige Sicherheit geht schon sehr weit. Der Absender bekannt und benannt, der Kuchenbacker bekannt und benannt, also nicht Briefkastenpersonen/Unternehmungen. Wäre doch leicht überprüfbar gewesen....
    Hast du wenigstens den Brief verschickt?

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