Am 6. November 2022 war ich eingeladen, bei einer Aktion mitzumachen, bei der 30 Tage lang auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN aufmerksam gemacht wird.
Die Aktion wurde von einer Initiative in Stuttgart organisiert und geleitet. Ich habe meinen Beitrag in Köln im Atelier von Dea Bohde und dem dazugehörigen Bohde-FENSTER präsentiert.
Das gab mir die Gelegenheit, nach längerer Pause die Grundrechte des GG zu rezitieren.
Anschließend gab es mit den Besucher*innen ein Gespräch über Grundgesetz und Allgemeine Menschenrechtserklärung und ich habe einen kurzen Abschnitt aus dem GG-Blog vorgelesen.
Grundgesetz und die Erklärung der Menschenrechte stammen aus der selben Zeit Ende der 1940er Jahre. Wenn man sie vergleicht, zeigt sich, dass es inhaltlich sehr viele Ähnlichkeiten gibt und es wird klar, dass beide Dokumente eine Antwort auf die humanitären Verwüstungen des 2. Weltkrieges darstellen. Die Antworten, die dort gefunden wurden, scheinen mir immer noch Geltung beanspruchen zu können. Sie sind keineswegs veraltet!
(foto: Ralf Bohde)
Der wichtigste Unterschied zwischen den Grundrechten im GG und der Menschenrechtserklärung besteht wohl in ihrem rechtlichen Status. Die Erklärung der UN ist zwar nicht völlig unverbindlich für die unterzeichnenden Staaten, aber es gibt von Seiten der UN keine Möglichkeit, ihre Einhaltung einzufordern.
Anders beim Grundgesetz. Die Grundrechte Art. 1 bis 19 sind im Prinzip von jedem Bürger und jeder Bürgerin einklagbar. Natürlich handelt es sich nicht um absolute Rechte, sondern die verschiedenen Grundrechte müssen im Einzelfall gegeneinander abgwogen werden. Letzte Instanz dieses Abwägeprozesses ist das Bundesverfassungsgericht.