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Sonntag, 17. Dezember 2017

Die GG-Performance

Am 15. und 16. Dezember 2017 habe ich im Proberaum des stimmfeld-Vereins in Köln eine Grundgesetz-Performance durchgeführt, in der ich die Fragen, mit denen ich auf Grundgesetz-Wanderung bin, in einen etwas anderen Kontext setzen wollte.


Neben dem Element der Rezitation war der Text der Grundrechte auch in der geschriebenen Form im Raum präsent und zugleich immer wieder im Verschwinden begriffen. Außerdem habe ich in bestimmten Phasen meiner Stimme freien Lauf gelassen und ihr sozusagen erlaubt, auf die Eindrücke, die durch Kernbegriffe aus den Grundrechten entstanden sind, frei klanglich zu reagieren.
Die Performance hat durch die Wiederholung weniger, aber klar definierter Aktionen einen stark rituellen Charakter.
Dank an Maria und Susanne fürs Photographieren und gemeinsam mit Winni und Sabine für die Unterstützung bei der Durchführung!!

Auf die Folien geschrieben habe ich an beiden Abenden Art. 1 bis 5. Das war in dem zeitlichen Rahmen von drei Stunden, den ich mir gegeben hatte, gerade passend. Zugleich sind die ersten fünf Artikel auch diejenigen, die die fundamentalen Menschenrechte formulieren: Menschenwürde, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Recht auf Leben, Gleichheit und Gleichberechtigung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit. Ein ganz schönes Paket für eine abendliche Performance!


Das Feedback einiger Besucher spricht dafür, dass das Konzept mehr oder weniger aufgegangen ist. Die Rede war u.a. von einer Aura, die entstanden ist, von teilweise starken inneren Reaktionen auf den Text und auf die Art, wie er im Raum auftauchte und wieder verschwand.




Für mich hat sich gezeigt, dass mir der Text der Grundrechte sehr nahe ist und zugleich die innere Anmutung bei der Rezitation immer wieder anders wird. Bemerkenswert war z.B. an beiden Tagen, wie ich mit Art. 4 und der dort thematisierten Glaubens- und Gewissensfreiheit zu "kämpfen" hatte. Diese Freiheit kann sich auch als belastende Verpflichtung erweisen!


Einige Bemerkungen der Zuschauer haben hervorgehoben, welche fast poetische Qualität der Text der Grundrechte besitzt. Statt der erwarteten trockenen Juristensprache als schwer wiegende Deklamation, die einen auf verschiedenen Ebenen berühren kann, daher.

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