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Donnerstag, 25. Juli 2019

Performance und Lesung

Die Grundgesetzwanderung, die ich Ende Mai abgeschlossen habe, zeitigt ein paar Nachwirkungen.
Über das Interview in der Frankfurter Rundschau habe ich ja schon einen Blogeintrag geschrieben.

Am Donnerstag, 25. und Freitag, 26. Juli hatte ich die Gelegenheit, meine Grundgesetzwanderung mit zwei Aktionen in der Galerie Koppelmann in Köln-Nippes in der Baudristraße vorzustellen. Dort war gleichzeitig eine sehr schöne Fotoausstellung von Karin Richert zum Grundgesetzartikel 1 zu sehen und meine Aktionen waren Teil der Finissage.

Am Donnerstag, dem heißesten Tag des Sommers (!), habe ich die Grundgesetzperformance gemacht, die ich in den beiden Winterpausen der Wanderung bereits in Köln ein paar Mal durchgeführt hatte.

Im Aufbau der Performance gab es diesmal einen Unterschied zu den vorhergenden Versionen. Zwar habe ich wie üblich mit Art. 1. begonnen, aber danach mit numerierten Karten (I-Ging) die nächsten Artikel des GG gezogen. Diese Artikel wurden dann von mir auf die Folien geschrieben, die im Innenhof der Galerie hingen.
Danach habe ich wie immer den einen Begriff gewählt, der für mich gerade dein Gedanken dieses Artikels ausdrückt, ihn auf die auf dem Boden liegende Folie geschrieben, sie mir um den Rücken gehängt und bin dann jeweils ca. 15 Minuten mit freier Stimme in den Kontakt zu dem Thema gegangen.
Die Artikel waren:

Art. 14 (Allgemeinwohl)
Art. 19 (Grundrechte)
Art. 17 (Bitte)
Art. 15 (Gemeineigentum)


Stimmlich hat diese Veränderung des Aufbaus zu ganz neuen Klängen geführt. Es hat manchmal eine Weile gedauert, bis meine Stimme wusste, wie sie das Thema aufnehmen sollte. Das waren ganz interessante Momente.
Bei Art. 1 habe ich den Kontakt zu den Fotos von Karin Richert gesucht, auf denen Menschen verschiedenen Alters ein Schild vor sich halten, auf dem der erste Satz von Art. 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar) stand. Die verschiedenen Gesichter haben tatsächlich zu ganz unterschiedlichen stimmlichen Aktionen angeregt. 


Das Allgemeinwohl in Art. 14 wollte lange stimmlich nicht durchkommen. Es steckte fest. Zu viel Ego-Zentrik. Nicht nur in mir, sondern irgendwie in meiner Wahrnehmung der Welt in dem Moment. Bei dem Artikel (Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.) besteht ja die Gefahr, dass man den Satz auf die anderen münzt, die SUV- und Kreuzfahrer. Aber mich verpflichtet mein Eigentum auch. Gar nicht so leicht an eine entsprechende innere Haltung ranzukommen.
Die Grundrechte in Art. 19 haben meine Stimme in die Tiefe geführt, zur Grundlage, zum Fundament. Ein paar für mich überraschende Klänge traten da zutage.
Art. 17 behandelt das Petitionsrecht und ich hatte genau diesen Begriff schon auf dem Schirm, während ich den Text im Hof auf die Folien schrieb. Aber dann hat sich die "Bitte" in den Vordergrund gedrängt. Die habe ich stimmlich gesucht. Das Ergebnis war zu Beginn freundlich, bestimmt, dann fragil. Zum Schluss tauchte die Bitte nach Brot auf, was mit ein paar Fotos in der Ausstellung zu tun hatte, die Hände mit Brot zeigen.
Art. 15 behandelt die Idee des Gemeineigentums. Das war schwer. Der Weg führte dann über Multiphonics. gemeinsame Klänge meiner verschiedenen Stimmen.

Im ganzen haben sich die Schwerpunkte dieser Performance im Vergleich zu den früheren Aufführungen etwas verschoben. Die Rezitation wurde weniger stark und die Zeiten der freien Stimmbewegung rückten mehr ins Zentrum. Warum auch nicht? Das Rituelle der Performance war ebenfalls sehr präsent. Vielleicht noch verstärkt dadurch, dass ich gemeinsam mit den Gästen immer wieder in den Hof und zurück in den Raum gegangen bin. Die gemeinsame Bewegung hat die Atmosphäre mitbestimmt.





Am nächsten Tag, Freitag, 26.7., habe ich die GG-Wanderung vorgestellt, inklusive Rezitation und einer Lesung aus dem Wander-Blog und einem guten Gespräch mit einigen Gästen.

Vielen Dank an die Galerie Koppelmann für zwei intensive Tage mit dem Grundgesetz!!! (und für die Fotos!)

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